Auslandsversicherung
Für die Krankenversicherungen besteht zwischen den drei Ländern eine einvernehmliche Lösung: die Europäische Versicherungskarte.
In Deutschland erhält jeder gesetzlich Versicherte diese Karte automatisch. In Frankreich und der Schweiz wird diese Versicherungskarte auf Nachfrage ausgestellt. Mit dieser Karte weisen Sie im Partnerland nach, dass Sie bereits gesetzlich versichert sind, und können sich somit von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Zur Einschreibung in Frankreich genügt es, wenn Sie die europäische Versicherungskarte bei der scolarité, dem Studierendensekretariat, vorzeigen.
In Deutschland müssen ausländische Studierende sich von einer gesetzlichen Krankenkasse (s. unten) vor der Einschreibung an der deutschen Hochschule im Auslandssemester bescheinigen lassen, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Vorlage der europäischen Versicherungskarte und Sie müssen diese Bescheinigung dann zur Einschreibung an der deutschen Hochschule mitbringen.
In Deutschland privat Versicherte Studierende müssen sich von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Versicherung ausstellen lassen, die ebenso von den Universitäten in Frankreich und der Schweiz akzeptiert wird wie die Europäische Versicherungskarte.
Welche gesetzlichen Krankenkassen es in Deutschland gibt, finden Sie z. B. auf der Internetseite www.gesetzlichekrankenkassen.de.
Schweiz:
Es ist Sache aller Studierenden, sich gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht an ihren Heimatorten selbst zu versichern und dafür zu sorgen, dass diese auch im entsprechenden Ausland gilt.
Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat für Studierende keinerlei Versicherungen abgeschlossen. Die Fachhochschule Nordwestschweiz haftet nur, wenn im Rahmen schulischer Veranstaltungen durch Verschulden des FHNW-Personals den Studierenden Schaden zugeführt wird.